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 Genehmigung für Minderjährige

                                                                                                                   

PLATZORDNUNG

 

1.         Alle Gäste des Campingplatzes haben die folgenden Regeln einzuhalten.

 

2.         Alle Gäste müssen sich beim Einchecken ausweisen. Die Platzleitung ist unverzüglich von Änderungen in der Belegung zu informieren. Wird die Platzleitung nicht von einer Belegungsreduzierung informiert, werden etwaige Zuschläge gemäß der ursprünglichen Gruppengrösse berechnet.

 

3.         Personen unter 18 Jahren bedürfen der Erlaubnis der Eltern oder Erziehungsberechtigten. Das Lenken von Autos, Motorrädern, Quads usw. auf dem Gelände des Campingplatzes ist Personen unter 18 Jahren untersagt.

 

4.         Die Tagesmiete ist im Voraus von der Person, die die Buchung vorgenommen hat, zu entrichten. Sollte die Gruppe den Zeltplatz räumen, aber auf dem Gelände des Campingplatzes verweilen, so hat jede Person den entsprechenden Zuschlag zu entrichten.

 

5.            Hunde und andere Haustiere sind nur entsprechend der Verfügung der Platzleitung erlaubt, den Campingplatz zu betreten und sich dort aufzuhalten. Sie müssen über die entsprechenden Impfungen verfügen, an der Leine gehalten werden und zu jeder Zeit unter der Obacht ihrer Besitzer stehen. Zur Abstimmung kontaktieren Sie uns bitte vorab per Email.

 

6.         Ruhezeiten von 0:00-7:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr sind zu respektieren.

 

7.            Feuer sind in den dafür vorgesehenen Stellen zwischen 7:00 und 24:00 und entsprechend der Verfügungen der Platzleitung gestattet.

Es ist untersagt, Feuerholz von mehr als einem halben Meter Länge auf den Campingplatz zu bringen.

Die Grillfeuer sind mit Grillkohle oder Kleinholz zu entfachen. Es ist untersagt, Holz auf den Mauern des Grilles zu zerkleinern.

 

8.            Alle Fahrzeuge sind in den von der Platzleitung dafür vorgesehenen Arealen zu parken. Fahrzeuge, die auf den Zeltplätzen geparkt werden, dürfen deren Begrenzungen nicht überschreiten.

 

9.         Es ist zwischen 1:00 und 6:00 Uhr untersagt, auf den Campingplatz mit Fahrzeugen einzufahren, ihn zu verlassen oder darin umherzufahren. Es ist zu diesen Zeiten untersagt, Zelte auf- oder abzubauen. Das fussläufige Betreten oder Verlassen während dieser Zeiten ist gestattet.

 

10.          Fahrzeuge haben auf dem Gelände des Campingplatzes Schrittgeschwindigkeit einzuhalten.

 

11.       Gäste haben den Campingplatz sauber zu halten und sind angehalten, die vorhandenen Abfalleimer zu benutzen.

 

12.       Gäste haben die Zeltplätze in sauberem und ordentlichem Zustand zu halten und sind angehalten, keine Gräben oder Mulden zu graben.

 

13.       Der Wasserverbrauch zum Waschen und Duschen ist in allgemeinüblichen Grenzen zu halten und die Waschräume sind in ordentlichem Zustand zu hinterlassen.

 

14.       Die Wasserhähne bei den Zeltplätzen sind nur für den unmittelbaren Gebrauch bestimmt. Es ist untersagt, sie zum Waschen von Kleidung, Geschirr o.ä. zu nutzen; für diese Zwecke stehen entsprechende Waschstellen zur Verfügung.

 

15.          Das Tragen von Waffen auf dem Campingplatz ist verboten.

 

16.          Es ist untersagt, Bäume zu fällen oder zu beschädigen, und Vögel oder andere Tiere zu jagen.

 

17.       Es ist untersagt, auf den Wegen des Campingplatzes oder in Arealen, die nicht dafür ausgewiesen sind, Sport zu treiben oder zu spielen.

 

18.          Es ist untersagt, das Abwasser von Wohnwagen in den Boden zu entsorgen.

 

19.          Die Benutzung von Percussion-Instrumenten ist untersagt.

 

20.          Besucher:

Besucher müssen sich an der Rezeption ausweisen und das Ausweisdokument hinterlegen, bevor sie den Campingplatz betreten. Die Platzordnung gilt auch für sie.

Es ist Besuchern untersagt, mit dem Fahrzeug auf den Campingplatz einzufahren. Besucher sollen nicht länger als 4 Stunden auf dem Campingplatz verweilen.

Besucher, die sich nach 23:00 Uhr oder länger als 4 Stunden auf dem Campingplatz aufhalten, haben den Zuschlag entsprechend des besuchten Zeltplatzes zu entrichten.

 

21.       Die Platzleitung behält sich das Recht vor, Personen den Zugang zu verweigern sowie Personen, die sich nicht an die Platzordnung halten, des Campingplatzes zu verweisen, notfalls mit Polizeigewalt.

 

22.          Gäste haben sich zu jeder Zeit auf Aufforderung der Platzleitung auszuweisen.

 

23.          Die Platzleitung übernimmt keine Verantwortung für das persönliche Eigentum oder Schäden an Person oder Eigentum.

 

 

 

 

 

 

 

ERLAUBNIS

 

Hiermit erteile ich meinem minderjährigen Sohn/ meiner minderjährigen Tochter …………………….…….., Ausweisdokument Nummer ……………….., wohnhaft in …………………………….. die Erlaubnis nach Pinamar, Buenos Aires Provinz zu reisen und auf dem Campingplatz in Ostende zu verweilen.

 

Für Nachfragen kann mich die Platzleitung des Campingplatzes Ostende auf folgendem Wege kontaktieren:

 

Festnetz:

Mobiltelefon:

Email:

 

 

 

………………..……..……….………………...……, den ……………………

Vor- und Nachname                                                                                                                                                       Datum